Suchen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Besteller/Käufer/Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) und der Lignatur AG in CH-9104 Waldstatt.

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen (Produktion, Verkauf und Lieferung von Decken- und Dachelementen aus Holz sowie sonstige Leistungen) durch die Lignatur AG für den Kunden und legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest.

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben für die Vertragsbeziehung mit der Lignatur AG keine Geltung, auch wenn die Lignatur AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Eine Abänderung der vorliegenden AGB ist nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.

Der Vertrag zwischen der Lignatur AG und dem Kunden unterliegt den Incoterms, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder diese AGB etwas anderes vorsehen. Bei der Auslegung des Vertrages zwischen der Lignatur AG und dem Kunden gilt die folgende Rangordnung: 1. Vertrag; 2. AGB der Lignatur AG; 3. SIA-Normen; 4. Schweizerisches Recht.

2. Angebote und Vertragsschluss

Allfällig von der Lignatur AG erteilte Auskünfte, technische Beratungen sowie sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund von Erfahrungswerten.

Ohne anderslautende Angaben geht die Lignatur AG bei der Offertstellung davon aus, dass die ihr übergebenen Unterlagen und Daten (Pläne etc.) vollständig und zur Offertberechnung geeignet sind. Sind diese ungenau, unvollständig oder nicht vorliegend, so hat die Kostenermittlung nur einen unverbindlichen Richtpreischarakter. Angebote der Lignatur AG gelten während 30 Tagen.

Wird aufgrund einer Offerte ein Auftrag erteilt, so kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn die Lignatur AG den Auftrag schriftlich bestätigt hat, wobei als solche auch eine Rechnung oder ein Lieferschein gilt. Der Vertrag gilt in jedem Fall als abgeschlossen, wenn der Kunde die Lieferung annimmt; für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschliesslich die Bestätigung der Lignatur AG massgeblich. Die Kommunikation per E-Mail wird gegenseitig akzeptiert.

3. Preise

Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich.

Der vereinbarte Preis für die bestellte Ware versteht sich netto, je nach Vereinbarung in Schweizer Franken oder in Euro, zuzüglich MwSt, wo nichts anderes vermerkt ist. Die Preise exkl. Mehrwertsteuer und Zölle für den Kunden richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste abzüglich der dem Kunden gewährten Rabatte oder nach separat ausgefertigten Offerten, wobei Rechnungsfehler und technisch bedingte Anpassungen nicht ausgeschlossen werden können.

Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung nachgewiesene Kostenerhöhungen z.B. durch Preisaufschläge (Schwankungen am Rohstoffmarkt), Einführung neuer technischer Normen, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen, so behält sich die Lignatur AG eine entsprechende Preisanpassung vor.

Haben die Lignatur AG und der Kunde die Anwendung der Klausel DDP (Delivered Duty Paid: geliefert, verzollt, versteuert) gemäss Incoterms vereinbart, so gilt der angegebene Preis als Total geliefert inklusive MwSt. und Verzollung. Dies entspricht der Lieferung der bestellten Ware inklusive Verpackungs- und Frachtkosten sowie Lastzugverlad und Zölle. Die Frachtkosten werden aus Transparenzgründen immer separat ausgewiesen.

Erschwerte Anfahrten sowie übermässige Wartezeiten vor oder beim Ablad berechtigen die Lignatur AG zu einem Zuschlag.

4. Lieferung

Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs richten sich nach der zwischen der Lignatur AG und dem Kunden vereinbarten Klausel der Incoterms. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs, erfolgt die Lieferung EXW (Ex Works). In diesem Falle ist der Erfüllungsort das Werk der Lignatur AG in Waldstatt. Die Ablieferung gilt sodann als erfolgt mit der Bereitstellung der Ware im Werk in CH-9104 Waldstatt zum Verlad.

Für die Durchführung des Transports der bestellten Ware durch die Transportfirma wird vorausgesetzt, dass eine Zu- und Abfahrt mit einem Sattelschlepper oder Anhängerzug problemlos möglich ist. In den Transportpreisen ist eine Standzeit von 0.75 Std / 100 m² eingerechnet. Bei längeren LKW-Standzeiten oder erschwerten Anfahrten wird der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Lignatur AG ist bemüht, die zugesagten Liefertermine einzuhalten, doch kann sie dafür keine Gewährleistung übernehmen. Verspätete Lieferungen von bis zu 4 Stunden berechtigen den Kunden nicht zu einer Schadenersatzforderung. Jede weitere Stunde Wartezeit wird dem Kunden mit CHF 100.00 entschädigt. Lieferverzögerungen, die den Kunden zu einer solche Entschädigung berechtigen, sind auf dem Frachtbrief (CMR) und auf dem Lieferschein zu vermerken.

Zum Schutz während der Lagerung, Ver- und Entladung sind die gelieferten Elemente paketweise mit Stretchfolie umwickelt. Bei Zwischenlagerung sind zwingend ein zusätzlicher Witterungsschutz und allfällige weitere Schutzmassnahmen erforderlich. Die Lignatur AG übernimmt keine Gewährleistung bei nicht sachgemässer Zwischenlagerung auf der Baustelle.

5. Lieferfristen

Schriftlich vereinbarte Lieferfristen beginnen im Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Produktionsfreigabe, d.h. nach Bestellungseingang und nach Klärung aller technischen Details mit dem Kunden, und gelten unter der Voraussetzung der Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung.

Nicht vorhergesehene Ereignisse wie Maschinenausfall, Feuer, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten etc., welche die Lieferung verunmöglichen, entbinden die Lignatur AG von der Einhaltung von Lieferfristen und berechtigten sie zum Rücktritt vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht.

Bei von der Lignatur AG zu vertretendem Lieferverzug ist der Schadenersatz auf 3% des Warenwertes der vom Verzug betroffenen Ware beschränkt. Weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Vertrag bestehen nicht.

Die Einhaltung der Liefertermine und der Lieferfristen kann nur bei fristgerechten Zahlungen gewährt werden. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann die Lignatur AG vorbehältlich weitergehender Ansprüche jegliche weiteren Lieferungen an den Kunden einstellen.

6. Rechnungsstellung

Sofern keine andere schriftliche Regelung zwischen den Parteien besteht, erfolgt die Rechnungsstellung bei Ablieferung der Ware. Vorbehalten bleiben baubedingte Terminverschiebungen; diesfalls kann die Lignatur AG vor Ablieferung der Ware Rechnung stellen.

7. Zahlung und Verzug

Falls nichts anderes vereinbart ist resp. kein separater schriftlicher Zahlungsplan vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen. Die Lignatur AG ist berechtigt, unberechtigte Abzüge nachzubelasten.

Die Lignatur AG und der Kunde können Akontozahlungen entsprechend der Auftragssumme und dem Auftragsfortschritt (Zahlungsplan) vereinbaren. Mittels Zahlungsplan können Vorauszahlungen, Teilzahlungen sowie Abschlagszahlungen nach Teillieferungen vereinbart werden. Ein solcher auf den Kunden individualisierter Zahlungsplan ist in die vertragliche Regelung zwischen den Parteien zu integrieren.

Bei verspäteter Zahlung tritt der Verzug am 31. Tag nach Rechnungstellung ohne weitere Mahnung ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Für verspätete Zahlungen kann die Lignatur AG einen Verzugszins nach Massgabe von Art. 104 Abs. 3 OR, mindestens aber von 5% belasten. Bei Verzug des Kunden werden auch Zahlungen aus anderen Verträgen sofort fällig und die Lignatur AG ist berechtigt, unter Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen von allen Verträgen mit dem Kunden zurück zu treten.

Die Lignatur AG ist nicht verpflichtet, Checks und Wechsel anzunehmen.

Der Kunde darf die Zahlung weder als Ganzes noch in Teilbeträgen zurückbehalten wegen nicht erfolgter Übernahme oder allfälligen Mängeln. Dem Kunden steht keinerlei Verrechnungsrecht zu.

8. Gewährleistung/Garantie

Die Lignatur AG leistet Gewähr für Sachmängel während eines Zeitraums von 24 Monaten seit Rechnungsstellung. Keine Gewährleistung besteht indes für das komplette Decken- oder Dachsystem, bei welchem das LIGNATUR-Bauteil nur eine Teilleistung ausmacht sowie bei nicht fachgerechter Anwendung und Nutzung, bei Verfärbungen (z.B. durch Alterung oder Vergilbung) sowie bei Verschmutzungen der Oberflächen (z.B. durch Umschlag und Transport). Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste werden berücksichtigt, sofern die Lignatur AG die Verantwortung für den Transport übernommen hat und eine schriftliche Bestätigung des LKW-Fahrers vorliegt. Die Lignatur AG ist berechtigt, sich durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu befreien.

LIGNATUR-Bauteile in Holz werden mit einer üblichen Holzfeuchtigkeit ausgeliefert. Die fachgerechte Lagerung und Kontrolle ist Sache des Kunden. Bei unsachgemässer Lagerung (z.B. Feuchtigkeit, Verschmutzung, mechanische Beschädigung) können die Produkte qualitativ, d.h. statisch sowie ästhetisch Schaden nehmen. Für diese Mängel kann die Lignatur AG nicht haftbar gemacht werden. Die Lignatur AG setzt voraus, dass der Kunde die Qualitätskriterien und spezifischen Eigenschaften der Holzprodukte kennt. Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, Klima oder fehlerhafte Montage durch Dritte hervorgerufen werden.

Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Struktur und Farbe unterstreichen dessen Echtheit und Individualität. Je nach Holzklassierung sind Äste, Faserabweichungen, Harztaschen etc. sichtbar. Vorwiegend die äusseren Schichten des Holzes nehmen im Bauzustand Feuchte auf, dadurch können beim Leimholz an den Oberflächen Schwindrisse – auch entlang der Leimfugen – auftreten. Die Kriterien für BS-Holz und Leimholz werden nach dem Regelwerk Handelsgebräuche für die Schweiz für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau bewertet und eingehalten.

9. Haftung

Der Kunde hat die Ware bei Übergabe auf offene Mängel zu prüfen und solche sofort zu rügen, ansonsten gelten diese als genehmigt. Im Übrigen bestehen Gewährleistungsrechte nur dann, wenn vorhandene Mängel unmittelbar nach deren Auftreten gerügt werden. Die Mängelrüge hat schriftlich an die Lignatur AG zu erfolgen.

Bei Mängeln, die innert der Gewährleistungsfrist auftreten und ordnungsgemäss gerügt werden, hat die Lignatur AG das Wahlrecht, ob sie den schadhaften Teil/Gegenstand nachbessert oder repariert, Ersatz liefert oder – sofern sie auf die Reparatur oder Ersatzlieferung verzichtet – dem Kunden eine Preisminderung zugesteht. Für Mängel besteht maximal eine Haftung bis zur Höhe des für die entsprechende Teilleistung bezahlten Preises. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden wie Wandelung oder Schadenersatz (einschliesslich der Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Lignatur AG haftet nicht für Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen Unmöglichkeit der Verwendung der Ware für irgendeinen Zweck. Ebenfalls besteht keine Haftung der Lignatur AG für Mangelfolgeschäden, unmittelbare und mittelbare Schäden, Personenschäden, für unrichtige Produktepräsentation oder Produktvorschläge sowie Fehler auf der Homepage, in technischen Dokumenten, Programmen oder im Handbuch. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gemäss Art. 100 f. bzw. Art. 199 OR zulässig, wegbedungen.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in jedem Falle mit Ablauf von zwei Jahren seit der Rechnungsstellung.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden und Begleichung der übrigen sich aus dem (diesem oder einem anderen) Vertrag oder ausservertraglich ergebenden Ansprüche der Lignatur AG im Eigentum der Lignatur AG. Die Lignatur AG ist zu einem entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister berechtigt. Ist die Ware verarbeitet worden, so tritt der Kunde sämtliche Ansprüche gegen Dritte an die Lignatur AG ab, wobei diese Miteigentümerin der Ware wird. Der Kunde trifft alle Massnahmen, um den Eigentumsanspruch der Lignatur AG zu wahren. Vor der vollständigen Bezahlung des Preises darf der Kunde die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Die Befugnis des Kunden zur Verarbeitung oder Veräusserung der gelieferten Ware endet bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware inkl. Verpackungsmaterial entgegen zu nehmen.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, die gelieferte Ware Dritten nicht zu Sicherungszwecken zu übergeben und informiert diese über einen allfällig noch bestehenden Eigentumsvorbehalt der Lignatur AG.
Der Kunde darf den Preis oder andere Ansprüche der Lignatur AG nicht mit Gegenforderungen verrechnen.
Bei Änderungen an den zur Offertberechnung übergebenen Unterlagen und Daten nach Erteilung des Auftrages hält der Kunde die Lignatur AG von allfällig entstehenden Ansprüchen Dritter ungeachtet eines Verschuldens klag- und schadlos.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm obliegenden Meldepflichten, insbesondere hinsichtlich einer EU-Verzollung, entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen (Intrastatmeldung, Umsatzsteuermeldung, zusammenfassende Meldung etc.). Kommt der Kunde seinen Meldepflichten nicht gehörig nach, ist er verpflichtet, sämtliche der Lignatur AG hierdurch entstehenden Umtriebe, Mehraufwände und Vermögenseinbussen zu ersetzen.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine EU-Verzollung gegeben und soll diese von der Lignatur AG vorgenommen werden, so ist die EU-Verzollung durch die Lignatur AG jeweils in einer separaten Vereinbarung festzuhalten.

12. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur gegen Vergütung des bereits Geleisteten, des entgangenen Gewinnes und gegen volle Schadloshaltung der Lignatur AG erfolgen.

13. Geltungsdauer

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. Januar 2018.

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Lignatur AG, CH-9104 Waldstatt. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann, wenn sich der Kunde auf einen nichtvertraglichen Rechtsgrund beruft. Die Lignatur AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

15. Anwendbares Recht

Auf alle Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen und aus abgeschlossenen Verträgen zwischen der Lignatur AG und dem Kunden ist schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts) anwendbar. Diese Rechtswahl gilt auch dann, wenn sich der Kunde auf einen nichtvertraglichen Rechtsgrund beruft.

16. Änderungen dieses Vertrages

Jede Abweichung von den vorliegenden Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Bei Ungültigkeit, Nichtigkeit oder anderweitiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von abgeschlossenen Verträgen zwischen der Lignatur AG und dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diesfalls und im Falle von Regelungslücken eine Ersatzregelung zu treffen, welche der in der ungültigen oder nichtigen Bestimmung getroffenen Interessenabwägung möglichst nahekommt.

18. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen der Lignatur AG und dem Kunden, ohne dass deren Geltung noch einmal neu vereinbart werden muss. Sie gehen allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor, ohne dass deren Geltung von der Lignatur AG abgelehnt worden sein muss.